Smart Working für das Schulpersonal

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Wir nehmen Bezug auf den aktuellen Notstand Covid-19 und das davon betroffene Personal!
Wie Sie sicher wissen, hatten mit dem ersten Lockdown im März dieses Jahres zwar die meisten, aber nicht alle Bediensteten der Schul- und Landesverwaltung die Möglichkeit Smart Working oder Home Working zu betreiben. Ausgeschlossen wurden leider auch einige MitarbeiterInnen in den Schulsekretariaten, in der Buchhaltung, in den Schulbibliotheken und beim Hilfspersonal.
Diesen Mitarbeiter*Innen wurde angeordnet zu Hause zu bleiben ohne Möglichkeit irgendeine Arbeit ausüben zu können. Sie mussten, gemäß Einvernehmens-Protokoll vom 7. Mai 2020, nach Inanspruchnahme sämtlicher Freistellungen, (Abbau von Überstunden, Resturlaub, an gereiftem ordentlichem Urlaub und Sonderurlaub), von der Arbeit fernbleiben. Die durch die relativ lange Abwesenheit somit angehäuften Stunden, mussten in ein sogenanntes „Negatives Zeitkonto“ fließen. Dieses durfte maximal 76 h bzw. 2 Arbeitswochen bei Vollzeit 38h ausmachen!

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