Versicherungsgarantie der Haftung "für grobe Fahrlässigkeit"

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Wie wir in den letzten Tagen aus den Medien erfahren haben, läuft die Versicherungspolice des Sanitätsbetriebes zu Jahresende aus. Diese bot bisher den Gesundheitsfachkräften die Möglichkeit, die Versicherungsgarantie in Hinblick auf die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit zu erweitern. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gesundheitsfachkräfte persönlich für einen angemessenen Versicherungsschutz sorgen, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Gewerkschaft GS hat im Hinblick auf einen immer besseren Schutz ihrer Mitglieder vorausschauend beschlossen, eine Vermögenshaftungspolice im Mitgliedsbeitrag mit einzuschließen, für Schadensfälle, die sich aus grober Fahrlässigkeit ergeben. Diese wichtige Dienstleistung ermöglicht es allen unseren Mitgliedern, auch jenen, die in Gesundheitsberufen tätig sind, ihre Arbeit ohne den diesbezüglichen Druck auszuüben.

"Wir erachten diesen Versicherungsschutz für unsere Mitglieder als eine Stärke unserer Dienstleistungen. Dank einer mehrjährigen Zusammenarbeit mit ITAS Mutua sind wir in der Lage, allen Mitgliedern Versicherungsschutz im Falle einer Haftpflicht aus grober Fahrlässigkeit anzubieten, in Bezug auf den Gesundheitssektor auch den bei uns eingeschriebenen Gesundheitsfachkräften. Derzeit sind nur die Ärzte ausgeschlossen, weil sie einer anderen Risikokategorie angehören", erklärt Gianluca Moggio, Präsident der GS.