Teilvertrag des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages

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Der Teilvertrag für die Erneuerung des BÜKV für den Zeitraum 2019-2021 wurde nach langen

Verhandlungen ausgearbeitet.

Inflationsausgleich, Zweisprachigkeitszulage oder Lehrberufszulage und Leistungsprämie

Inflationsausgleich IPCA

•Erhöhung von 0,9% ab 1.1.2019 berechnet auf der 4.Vorrückung der oberen Besoldungsstufe und

er Sonderergänzungszulage.

•Erhöhung von 1% ab 1.1.2020

Leistungsprämie

Der Fond Leistungsprämie wir mit ca.65% ab 2019 erhöht und wird mit März ausbezahlt.

Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage

Dem Personal wird eine Zweisprachigkeitszulage ab 1.1.2020 13 mal jährlich ausbezahlt.

Nachweis D 51.50 Euro

Nachweis C 56,65 Euro

Nachweis B 79,31 Euro

Nachweis A 88.58 Euro

Wer einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, muss diesen Nachweis einreichen und erhält ab dem

nächsten Monat diesen ausbezahlt.

Die Lehrberufszulage des Lehrpersonals der Landesschulen wird erhöht: 120,00 Euro (12 mal im Jahr)

Die Berufszulage für Kindergärtnerinnen: 120,00 Euro (12 mal im Jahr)

Die Berufszulage für pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiter für Integration: 110,00 Euro (12 mal im

Jahr)

Für den Gesamtvertrag wird noch ein weiterer Punkt 1,1% Inflationsausgleich für das Jahr 2021 angepasst

bzw. weiterverhandelt. Eine weiterer Punkt ist die Erhöhung der Leistungsprämie, die Erhöhung der

Anfangsgehälter, die Überarbeitung der Koordinierungszulagen sowie der gesamte normative Teil des

BÜKV.