Mitteilung Minusstunden für den Notstand Covid-19

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Einige Schulen sind schon seit einiger Zeit für den regulären und „normalen“ Schulbetrieb geschlossen. Mit nächster Woche ist eine allgemeine und generelle Schließung der Schulen vorgesehen. Einige Kolleginnen und Kollegen sind deshalb an uns herangetreten mit der berechtigten Frage, ob sie angehalten werden können, in Ermangelung restlicher Freistellungen des laufenden Jahres (Resturlaub 2019, Sonderurlaub, ordentlicher Urlaub Jänner bis März 2020), zusätzliche Minusstunden anzuhäufen. Diese womöglich ergänzend zu den bereits im ersten Lockdown angehäuften Minusstunden.

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