INFO - VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT IN DER ZIVILRECHTLICHEN HAFTUNG UND FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT IN DER VERWALTUNGSRECHTLICHEN HAFTUNG

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Versicherungsschutz für grobe Fahrlässigkeit in der zivilrechtlichen Haftung und für grobe Fahrlässigkeit in der verwaltungsrechtlichen Haftung. Die Gewerkschaft GS bietet allen bei ihr Eingeschriebenen, inbegriffen im Mitgliedsbeitrag, den Versicherungsschutz für grobe Fahrlässigkeit in der zivilrechtlichen Haftung und für grobe Fahrlässigkeit in der verwaltungsrechtlichen Haftung.

Versicherung für die zivilrechtliche Vermögenshaftung, abgeschlossen mit der Versicherungsgesellschaft ITAS:

  • sie wird geleistet an die Bediensteten der örtlichen Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen (Bereich Schule, Verwaltung, technische Ämter), des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen (ausgeschlossen sind die Ärzte). Inbegriffen sind überdies die Eingeschriebenen, die bei den Landesagenturen den Dienst leisten, sowie die Eingeschriebenen, die Aufgaben des Personals bei in house Gesellschaften ausüben und die bei der GS eingeschrieben sind.
  • Gedeckt sind Vermögensverluste, die aus grober Fahrlässigkeit gegenüber Dritten sowie unwillentlich der Zugehörigkeitskörperschaft und der öffentlichen Verwaltung zugefügte Vermögensverluste bei der Ausübung der institutionellen Aufgaben (einschließlich der Tätigkeit als Verfahrensverantwortlicher) und Schäden aus der verwaltungsrechtlichen Haftung und aus der Rechnungshaftung, sofern diese vom zuständigen Richter festgestellt und quantifiziert wurden. Die Versicherung gilt auch im Falle des Regresses durch die Zugehörigkeitskörperschaft, ausgeschlossen ist der Vorsatz. Außerdem gedeckt sind die Schäden bei Todesfall, Körperverletzung und Sachbeschädigungen, die Dritten unwillentlich bei der Ausübung der eigenen Aufgaben zugefügt wurden.
  • Der Maximalbetrag beträgt € 2.000.000,00 (zwei Millionen)
  • Vorgesehen ist die Rückwirksamkeit des Versicherungsschutzes 10 Jahre
  • Sie umfasst Zusatzbedingungen für das Personal, das für Dienstleistungen und technischeÄmter verantwortlich ist und für die Verantwortlichen für die Planung und die Leitung der Arbeiten:
    • Beratung aus Ökologie und Umwelt
    • Überprüfung und Bestätigung von Projekten
    • Verantwortlichkeit im Bereich Hygiene
    • Versicherte in der Funktion als: „Arbeitgeber“ und /oder „Führungskraft im Arbeitsschutz“ und /oder „Verantwortlicher für den Arbeitsschutzdienst“ (GvD Nr. 81/2008 und ff. Änderungen); „Bauherr“, Verantwortlicher der Arbeiten“, Sicherheitskoordinator in der Planungsphase und /oder Sicherheitskoordinator in der Ausführungsphase im Sinne des GvD Nr. 81/2008 und ff. Änderungen.

vollständiger Text auf der Webseite www.gs.bz.it/Versicherung

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