Info Bestimmung Präsidium Ministerrat- Bedienstete ohne Smart Work

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Liebe Eingeschriebene,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
In diesen Tagen fragen viele Bedienstete bei uns nach was mit dem Personal passiert, welches kein Smart Working oder andere agilen Arbeitsmodelle beanspruchen kann und die Urlaubstage aufgebraucht hat. Diese Frage findet im Absatz 3 des Art. 87 des Gesetzesdekretes 18/20 „Cura Italia“ eine Antwort.

Dieser sieht vor, dass die Bediensteten die kein Smart Working beanspruchen können und alle im Kollektivvertrag vorgesehenen Freistellungen aufgebraucht hat, darf zu Hause bleiben und die Abwesenheit wird als gesetzlich anerkannte und geleistete Arbeitszeit betrachtet.
Hinsichtlich der Auslegung dieser Norm hat sich das Ministerium für öffentliche Funktion in Rom (siehe Anlage) geäußert, welches in einem eigenen Schreiben an die Generaldirektion der Autonomen Provinz Bozen klar gestellt hat, dass als Resturlaub nur jene nicht gebrauchten Urlaubstage für das Jahr 2018 und 2019 gemeint sind und nicht die im Jahr 2020 angereiften Urlaubstage!
 

Somit ist die aktuelle praktizierte aufgezwungene Beurlaubung durch die lokale Öffentliche Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol bezüglich Beanspruchung ordentlicher Urlaub für 2020 ungesetzlich!

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