BÜKV: erster Teilvertrag unterschrieben!

Unterzeichnung

Liebe Mitglieder der GS!

Ihr habt es sicher schon über die Medien erfahren: gestern ist der bereichsübergreifende Teilvertrag unterschrieben worden, der die einmalige Auszahlung zum Ausgleich der Inflation im Dreijahreszeitraum 2019-2021 und der damit einhergehenden Angleichung der Gehälter für 2022 und die Erhöhung auf dieses neue Gehaltsniveau rückwirkend ab 01.01.2023 vorsieht.
Wir als eure Vertreter haben den Vertrag mitunterzeichnet.

Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  1. Einmalzahlung als Ausgleich der Abweichung zwischen der im Zeitraum 2019-2021 als Vorschuss ausbezahlten und der effektiv im selben Zeitraum festgestellten Inflation
  2. Einmalzahlung der Fortzahlung eben dieses Ausgleichs für das Jahr 2022
  3. Einmalzahlung der aus Punkt 1 und 2 entstandenen Erhöhung der Entlohnung ab 01.01.2023
  4. Einmalzahlung als Vorschuss auf die Erhöhungen der Entlohnung für den Zeitraum 2022-2024

Je nach Funktionsebene, Voll- oder Teilzeitverhältnis und effektiver Dienstzeit im betroffenen Zeitraum wird dieser zusätzliche Betrag einmalig ausbezahlt, sofern möglich zusammen mit dem Oktobergehalt. Bei Vollzeit in der 6. FE zum Beispiel handelt es sich um ca. 3.000€ brutto, die Erhöhung des Gehalts ab dem Folgemonat nach der Auszahlung beträgt ca. 50 € brutto.

Dieser Teilvertrag schließt den Dreijahreszeitraum 2019-2021 in wirtschaftlicher Hinsicht ab und macht damit den Weg frei, um den Zeitraum 2022-2024 zu verhandeln. Unser Appell an die alte und neue Landesregierung ist: es müssen ausreichend Gelder im Landeshaushalt bereitgestellt werden, für den Ausgleich der Rekordinflation 2022, und endlich auch für eine Erhöhung der Gehälter, die mit den Lebenshaltungskosten in Südtirol nicht mehr mithalten können.