Vorläufige Vorschriften für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Befreiung von der Impfpflicht COVID-19

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Mit Rundschreiben des Gesundheitsministeriums wird die Befreiung von der Anti-COVID-19-Impfung geregelt.

Das Rundschreiben sieht eine Reihe von Angaben vor, die bis zum 30. September 2021 gelten (sofern nicht anders angegeben). Die Bestimmungen dieses Rundschreibens gelten ausschließlich für den Zweck, den Zugang zu den in Absatz 1, Art. 3 des Gesetzesdekrets vom 23. Juli 2021, Nr. 105, genannten Dienstleistungen und Aktivitäten für Personen zu ermöglichen, die aus medizinischen Gründen die Impfung nicht erhalten oder abschließen können, um eine grüne Bescheinigung COVID-19 zu erhalten.

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