Vertragsverhandlungen - INFO

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Update 10.05.2023: Vertragsverhandlungen - ongoing 

Auch gestern wieder haben sich die Gewerkschaften mit den Vertretern der öffentlichen Delegation zu Vertragsverhandlungen getroffen. Etwas wirklich Bahnbrechendes hat dabei allerdings nicht ergeben. Der Vertrag bleibt unattraktiv, das Angebot von LH Kompatscher bleibt zeitlich begrenzt, und wenn der unattraktive Vertrag nicht zum Abschluss kommt, gibt es keine Nachzahlung im Herbst. Das ist die kurze - und bittere - Zusammenfassung der Situation. 

Update 09.05.2023

Wir veröffentlichen für alle Interessierten den Link zur Aufzeichnung der gestrigen Gewerkschaftsversammlung. Zugangscode: =4g9S6RV

https://us02web.zoom.us/rec/share/PtO9pL-c99tCgouJcczS971XyAaN-9gIe7ocSN0oXU3lRugj_nuNS0n9fOeAMsQ.Mbu-cRIlXzarQQg4?startTime=1683544315000

Update 28.04.2023: Antwort auf die häufigsten Fragen in Bezug auf die online-Gewerkschaftsversammlungen

1. Wer kann an den Gewerkschaftsversammlungen am 3. Und am 8. Mai teilnehmen?
Alle Landesbediensteten können teilnehmen! Die Inhalte sind immer die gleichen, es genügt also die Teilnahme an einem Termin.

2. Muss man sich für die online-Versammlung anmelden?
Nein, man muss sich nicht extra anmelden, es genügt, wenn man den Link zur Sitzung (https://us02web.zoom.us/j/82408961561) in den Browser kopiert und anklickt.

3. Muss man Zoom auf dem PC installiert haben?
Nein! Man kann über die Webversion direkt im Browser teilnehmen.

4. Was kann man tun, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist?
Leider ist die Teilnahme aus technischen Gründen auf maximal 100 Personen begrenzt. Sobald diese erreicht ist, bleibt man in der Warteschlange, bis jemand das Meeting verlässt, und wird dann weitergeleitet.

5. Braucht man für die Teilnahme eine Bestätigung?
Landesbedienstete brauchen keine Bestätigung. Die Versammlungen sind laut geltender Rechtsgrundlage bei der Landesverwaltung angemeldet, so dass es für die Teilnahme genügt, wenn man die bzw. Vorgesetzten über die Teilnahme informiert.

6. Werden die Informationen in beiden Landessprachen gegeben?
Ja, die Informationen werden nach Möglichkeit in beiden Landessprachen gegeben.

7. Steht eine Aufzeichnung der Versammlung zur Verfügung?
Wir werden nach der nächsten Sitzung eine Aufzeichnung hier auf der Homepage zur Verfügung stellen.

8. Kann man während der Versammlung Fragen stellen? 
Ja, am Ende des Informationsblocks werden Fragen beantwortet.

9. An wen kann man sich für weitere Informationen wenden?
Auf unserer Homepage (auf der ersten Seite unten bei den News) gibt es den direkten Link zu allen relevanten Informationen, die auch immer wieder aktualisiert werden. Außerdem sind wir natürlich für unsere Mitglieder jederzeit auch telefonisch erreichbar!

 

Update 19.04.2023: wir laden alle unsere Mitglieder ein, an einem von drei Terminen (27. April, 3. Mai und 8. Mai 2023) jeweils von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr über ZOOM an der Gewerkschaftsversammlung teil zu nehmen, in der wir zu den Themen Neues Lohnmodell für zukünftige Angestellte und Inflationsausgleich informieren. 

Hier der Link zur Veranstaltung: https://us02web.zoom.us/j/82408961561
Nach dem Infoblock können Sie sich gerne zu Wort melden! Die Meinung jedes einzelnen Mitgliedes zählt. 

 

Update 12.04.2023: am 11.04.2023 haben die Sozialpartner in der Sitzung mit der Agentur für die Gewerkschaftsbeziehungen zum Vorschlag des LHs Stellung genommen:

  • der Vorschlag für den Abschluss des Dreijahreszeitraums 2019-2021 findet die Zustimmung der Gewerkschaften, im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit der Absicht, die Auszahlung des ausständigen Inflationsausgleichs für diese Jahre sowie die Gelder der Leistungsprämie zu ermöglichen. 
  • der zweite Teil des Vorschlags, der sich hingegen auf das Triennium 2022-2024 bezieht, ist bei den Gewerkschaften weniger gut angekommen, weil er nur eine einmalige Akontozahlung auf die Rekordinflation des Jahres 2022 vorsieht, die allerdings für die Jahre 2023 und 2024 wieder vom Radar verschwindet. Hier brauchen wir mehr als nur Versprechungen! Daher die Forderung von unserer Seite, mindestens den bei der Akontozahlung verwendeten Prozentsatz an Inflationsausgleich auch für die Folgejahre vorzusehen.
  • die Gewerkschaften haben keine Unterlagen zum Vorschlag des LHs erhalten und hatten daher keine Möglichkeit, diesen im Detail zu analysieren. Aus diesem Grund haben wir erneut um die Zusendung aller relevanten Unterlagen gebeten und den Verhandlungstisch bis auf weiters unterbrochen. 

Wir halten euch auf dem Laufenden!

 

Am Donnerstag, 30. März 2023 hat Landeshauptmann Kompatscher den Gewerkschaften ein Angebot unterbreitet; dieses gilt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag zum neuen Lohnmodell unterschrieben wird (öffentliche Delegation und Sozialpartner hatten sich im letzten Teilvertrag dazu verpflichtet):

- der noch ausstehende Inflationsausgleich für die Jahre 2019-2021 wird als Una Tantum ausbezahlt. Nachdem 2019-2021 ein Vorschuss von 3% auf die geplante Inflation bezahlt wurde, sollen laut diesem Angebot die noch ausstehenden 2,1% für die Jahre 2019-2021 und 2022 im Sommer/Herbst zur Auszahlung kommen (reale Inflation im Zeitraum 2019-2021 laut Index NIC 5,1%);

- dieser Ausgleich von 2,1% wird auch auf das Jahr 2022 angewandt und rückwirkend ausbezahlt; 

- zeitgleich wird ein Akonto auf die Inflation 2022 gezahlt, in Erwartung der Vertragsverhandlungen für das laufende Triennium (hierzu ist zu sagen, dass die dafür erforderlichen Finanzmittel zwar versprochen wurden, bisher aber nicht im Haushalt vorgesehen sind); 

- ebenfalls zeitgleich wird die ausständige Leistungsprämie bezahlt;

- rückwirkend mit 01.01.2023 werden die Gehälter strukturell auf das durch den Inflationsausgleich von 5,1% erreichte Niveau (für den Zeitraum 2019-2021) angehoben; 

- so bald der Vertrag zum neuen Lohnmodell (das nur die neu eingestellten MitarbeiterInnen betrifft) unterschrieben ist, werden die Verhandlungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 aufgenommen. 

Die Meinungen zu diesem Angebot gehen auseinander. Manche empfinden es als Affront, weil es das Grundproblem der zu niedrigen Löhne im Verhältnis zu den hohen Lebenserhaltungskosten in Südtirol dadurch nicht gelöst wird. Andere hingegen wollen endlich bekommen, was ihnen zusteht, egal in welcher Form, um endlich den längst vergangenen Dreijahreszeitraum 2019-2021 abzuschließen und konkret anzufangen, für den gegenwärtigen Dreijahreszeitraum zu verhandeln, in der Hoffnung, dass dafür ausreichend Geldmittel zur Verfügung gestellt werden.