Unfallschutz bei Ansteckungsfällen durch das Corona-Virus (SARS CoV-2)

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Mitteilung vom 14.10.2020 - Ergänzende Mitteilung zum Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 20 vom11.09.2020- Arbeitsunfälle – Bei jeglicher Ansteckung durch das Corona-Virus (SARS CoV-2) muss unter Einhaltung des in Punkt 1 des Rundschreibens des Generaldirektors vom 10.09.2020 Nr. 20 beschriebenen Verfahrens die Unfallmeldung gemacht werden. Besonderes Augenmerk ist auf das Ausfüllen der Meldung betreffend den Zeitraum des Vorfalls und das Verlassen des Dienstes zu legen; beigefügt werden muss die Bescheinigung der erfolgten Ansteckung.
 

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