STEIGENDE INFLATION, UNVERÄNDERTE LÖHNE

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Im Juli 2022 stiegen die Verbraucherpreise weiter an: 0,4% auf Monatsbasis und 7,9% auf Jahresbasis. Das Preiswachstum beschleunigt sich in verschiedenen Sektoren, wodurch die Inflation (ohne Berücksichtigung der Preise für Energie und frische Lebensmittel) auf ein Niveau steigt, das zuletzt 1996 erreicht wurde. In diesem Zusammenhang steigen auch die Preise des sogenannten "Warenkorbs" auf +9,1%, neues Rekordwachstum seit 1984 (Quelle: ISTAT). Diese Daten werden verschärft durch die Tatsache, dass die Provinz Bozen als die teuerste in Italien gilt.

2020 wurde der zweite Teilvertrag für die Erneuerung des BüKV unterzeichnet. Diese Vereinbarung sieht unter anderem eine Anpassung der Gehälter an die Inflation für den Dreijahreszeitraum 2019/2021 vor. 

Ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der derzeitigen Entwicklungen.

Die Kollektivverhandlungen haben sich in der akuten Phase der Covid-19-Pandemie stark verlangsamt, und viele Probleme sind ungelöst geblieben.

Jetzt ist es an der Zeit, den Verhandlungen wieder Kontinuität zu verleihen und sich auf die Prioritäten der Mitarbeiter zu konzentrieren:

  • Anpassung der Löhne an die Inflation in den vorangegangenen drei Jahren;
  • Anpassung an die Inflation des laufenden Jahres oder des Dreijahreszeitraums 2022/2024 und im Fall fehlender Geldmittel Umsetzung alternativer Lösungen wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit;
  • Anpassung des normativen Teils an die neuesten legislativen Neuerungen im Bereich des Elternschutzes.