Stand der Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

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Mit dem Nachtragshaushalt sind die Finanzmittel für die Erneuerung des
bereichsübergreifenden Kollektivvertrages festgelegt worden. Diese betragen für den
Dreijahreszeitraum 2019-2021 195,5 Mio. für den Bereich Landesverwaltung und
Sanität. Die Verwaltungen des Bereichs Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und
Altersheime müssen die entsprechenden Mittel selbst auf ihre Haushaltskapitel
vorsehen.
Jetzt geht es darum, diese Mittel angemessen zu verteilen, damit die durchschnittliche
Gehaltserhöhung im Dreijahreszeitraum für alle Bediensteten 10% ausmacht.

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