Neuerungen in Zusammenhang mit den Freistellungen Gesetz 104/1992 – Erste Klärungen

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Das kürzlich erlassene Gesetzesdekret vom 17. März 2020, Nr. 18 sieht außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Familien in Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand aufgrund des COVID- 2019 vor. Unter anderem werden in diesem Zusammenhang zusätzliche Begünstigungen für das Personal vorgesehen, das Familienangehörige mit Beeinträchtigung pflegt, und auch für das Personal, welches selbst Beeinträchtigungen hat.

KLICKE HIER um die Mitteilung Mitteilung des Direktors der Abteilung Personal vom 26.03.2020 zu lesen

KLICKE HIER um das NISF Rundschreiben Nr. 45 vom 25.03.2020 zu lesen (nur auf italienisch)