Neue Bestimmungen für die Stellenvergabe an das Kindergartenpersonal.
Mit Beschluss der Landeregierung Nr. 66 vom 04.02.2020 wurden neue Bestimmungen für die Stellenvergabe an das Kindergartenpersonal erlassen. Im Folgenden werden die wesentlichsten Neuerungen zusammengefasst und erklärt, die bereits für die Rangordnungen bezüglich dem Kindergartenjahr 2020/2021 gelten.
KLICKE HIER für den Beschluss der Landesregierung Nr. 66 vom 04.02.2020
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