INFO GS - Unfall bei einer Coronavirus-Infektion Sicherheit am Arbeitsplatz

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Informationen zum Vorgehen bei einer Infektion mit dem Coronavirus (Sars Cov-2) und zur Verwendung und Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung. Wie in der Mitteilung des Direktors der Personalabteilung vom 14.10.2020 angegeben, muss in ALLEN FÄLLEN VON CORONAVIRUS-Infektionen des diensthabenden Personals der öffentlichen Verwaltung eine Verletzungsmeldung gemacht werden, wobei die in Punkt 1 des Rundschreibens Nr. 20 des Generaldirektors vom 10.09.2020 beschriebenen Verfahren einzuhalten sind.

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