Die Gewerkschaft GS setzt sich weiterhin für die Anerkennung der Verwaltungsangestellten der Besoldungsgruppen 4 bis 8 ein, die bislang für keinerlei Zulagen berücksichtigt wurden, abgesehen von den geringen Gehaltserhöhungen aufgrund des Dienstalters.
Der ursprüngliche Vorschlag einer gerechten, für alle gleichen Gehaltserhöhung wurde sofort abgelehnt, da für die Kategorie des Verwaltungspersonals, anders als bei den anderen Kategorien, eine pauschale Erhöhung nicht akzeptabel war.
Unsere Gewerkschaft hat jedoch darauf bestanden, dass ein Alternativvorschlag geprüft wird, und sich verpflichtet, einen Vorschlag vorzulegen, der je nach Komplexität der Aufgabenbereiche der Einrichtung (unter Bezugnahme auf die sogenannte „Gewichtung“ der Ämter) und der von der einzelnen Person erworbenen Berufserfahrung unterschiedliche Gewichtung vorsieht. Die Landesrätin zeigte sich offen für die Diskussion eines entsprechenden Vorschlags.