GESAMTSTAATLICHES KINDERGELD

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Das gesamtstaatliche Kindergeld, genehmigt mit Legislativdekret des Ministerrates, ersetzt, mit Beginn 1. März 2022, das bisherige Familiengeld, die Steuerfreibeträge (außer jene für zu Lasten lebende Kinder über 21 Jahren), die Geburtsprämie und den Bonus „Pepe“.

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