Essensgutscheine - Missstände bei Covid-19 Lockdown

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Das Thema „Essensgutscheine“ ist wieder einmal Thema ungleicher Behandlung.

Während jene Bediensteten, die an der orographisch rechten Seite der Talfer ihren Dienst verrichten, auch in der Covid-19-Zeit problemlos ihren Essensgutschein verwenden konnten und können, wurde dieser jenen Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Seite der Talfer, die normalerweise die Landesmensa besuchen, verwehrt!

Wie euch sicher bekannt ist, ist seit geraumer Zeit die Mensa wegen Umbauarbeiten nicht zugänglich. Daher mussten und müssen weiterhin jene Bediensteten, die nicht die Möglichkeit hatten und haben Smart-Working zu machen bzw. auch in Corona-Zeiten ihren Dienst physisch am eigenen Arbeitsplatz zu verrichten, gezwungen, für die anfallenden Spesen der Mahlzeiten selbst aufzukommen (Kostenpunkt: zwischen 150 – 200 € im Monat)!

Die hier unterzeichnenden Gewerkschafts-Organisationen haben des Öfteren bereits bei den zuständigen Stellen der Landesverwaltung (siehe beigelegte Mitteilungen) und kürzlich bei der Generaldirektion bei einem persönlichen Gespräch am 8. Juli 2020 auf die ungleiche Behandlung bei der Gewährung der Essensgutscheine hingewiesen. In der mündlichen Stellungnahme der Generaldirektion wurde uns mitgeteilt, dass die Gewerkschaften das Angebot der Essensgutscheine für alle Bediensteten während der Lohnverhandlungen abgelehnt hatten. Das stimmt so natürlich nicht! Denn zur damaligen Zeit war der Schwerpunkt auf die Lohnerhöhungen und nicht auf die Essensgutscheine gerichtet, mit denen man uns damals „abspeisen“ wollte.

Diese Situation erzeugt verständlicherweise großen Unmut unter den Landesbediensteten! Wir sind der Meinung, dass dieses Argument auf keinen Fall auf den Schultern der Landesbediensteten und zu deren Nachteil ausgetragen werden kann!

Da unsere Bemühungen für eine gerechte Behandlung aller Landesbediensteten über die zuständigen Stellen bisher erfolglos geblieben sind (siehe Anlagen), haben wir uns nun mit einem Schreiben an den Landeshauptmann (siehe Email vom 14. Juli 2020), als zuständigen Landesrat des Personals gewandt. Darin fordern wir die rückwirkende Rückerstattung der angefallenen Kosten der Mahlzeiten für jene, die in dieser langen und schweren Zeit gezwungen waren sich selbst zu versorgen!

Wir finden es weiters ungerecht und nicht nachvollziehbar, dass das Personal, während der zwangsweisen Abwesenheit „Covid-19“ und obwohl es über Monate keine einzige Stunde das eigene Fahrzeug in den verschiedenen Parkhäusern abstellen durfte, für die Parkplatzgebühren trotzdem aufkommen musste. Auch darauf haben wir in dem Schreiben hingewiesen (siehe Anlage).

Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen gerne auf dem Laufenden.

 

Für die Gewerkschafts-Organisationen

Klaus Lafogler – GS – Gewerkschaft der Landesbediensteten

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gehaelter/essenskarten.asp