Abschaffung des Familiengeldes – Einführung des einheitlichen Kindergeldes für Kinder zu Lasten

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Mit Gesetzesvertretendem Dekret vom 21. Dezember 2021, n. 230 ist das einheitliche Kindergeld für zu Lasten lebende Kinder mit Wirkung vom 1. März 2022 eingeführt worden.
Im Sinne der Art. 10 und 11 des genannten Gesetzesvertretenden Dekrets 230/2021 endet mit dem 1. März 2022 die Zuerkennung des Familiengeldes laut Art. 2 des Gesetzesdekrets vom 13. März 1988, Nr. 69, für Familien mit Kindern und Waise. Dieses Familiengeld ist nur mehr für die Monate Jänner und Februar 2022 im bisher zustehenden Ausmaß verlängert worden.

Dies vorausgeschickt teile ich mit, dass das bis 31. Dezember 2021 gewährte Familiengeld automatisch bis zum 28. Februar 2022 verlängert ist und mit den Gehältern der Monate Jänner und Februar 2022 ausbezahlt wird. Die Zuerkennung und Ausbezahlung endet somit für die Familien mit Kindern mit Wirkung vom 1. März 2022. Für das neue einheitliche Kindergeld ist hingegen das NISF (INPS) zuständig!

KLICKE HIER um die Mitteilung vom 11.01.2022 zu lesen