2. INFO GS - Unfallmeldung bei einer Coronavirus-Infektion

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Zur Vervollständigung unserer vorherigen Information vom 13. Jänner 2021 muss der/die jeweilige Arbeitnehmer*in im Falle einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus, die im Zusammenhang mit der Arbeit steht, die Hausärztin oder den Hausarzt benachrichtigen. Diese/r muss ein ärztliches Zeugnis des Nationalen Fürsorgeinstitutes (NISF/INAIL) ausstellen und/oder ein früheres noch gültiges Zeugnis über eine noch laufende Erkrankung ändern, wie es z. B. bei Symptomen der Fall sein kann, die mit dem Coronavirus im Einklang sind, die aber noch durch keinen später durchgeführten positiven Abstrich bestätigt wurden.

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