730 Steuererklärung 2024

Tax Time

Wir teilen mit, dass ab April 2024 mit der Abgabe der Dokumente zwecks Abfassung der Steuerklärung begonnen werden kann.

Daher ersuchen wir sie wie gewohnt um eine aktive Mitarbeit: lesen und befolgen Sie aufmerksam die in den folgenden Punkten angeführten Anweisungen!

  • Die Termine mit dem Berater können nur mit einer Vormerkung stattfinden.
  • Es kann jeweils nur eine Person pro Berater eintreten, und ausschließlich in die für Beratung vorgesehenen Räumlichkeiten.
  • Wir bitten um absolute Pünktlichkeit, so werden lange Wartezeiten vermieden. Der Zugang erfolgt nur zur vorgemerkten Zeit.
  • Wenn Sie Dokumente für mehrere Steuererklärungen vorlegen müssen, brauchen Sie einen Termin pro Steuererklärung, z.B. Mitglied, Ehepartner und Tochter/Sohn: 3 Steuererklärungen, es müssen also drei Termine vorgemerkt werden, möglichst hintereinander. Im Falle einer gemeinsamen Steuererklärung (der sogenannten „dichiarazione congiunta“) müssen zwei Termine vorgemerkt werden.
  • Sollte es notwendig sein, dass Sie Dokumente nachreichen müssen, dies mit dem Berater vereinbaren.
  • Nur nach Vereinbarung mit dem Berater, können die nachzureichenden Dokumente ausnahmsweise mittels E-Mail oder in einem Umschlag übermittelt werden.
  • Die Termine für die Abgabe der Dokumente zur Abfassung der Steuererklärung können ab 20. März 2024 vorgemerkt werden, und zwar entweder online auf der Homepage
    www.gs.bz.it (wir empfehlen, hierfür den Browser “Explorer” nicht zu verwenden) oder unter der Telefonnummer 331 8049703, und zwar von Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.00 Uhr. Als letzte Möglichkeit können Sie den Berater direkt kontaktieren.
  • Verwenden Sie für die Vormerkung nicht Ihre dienstliche E-Mail-Adresse des Landes!
  • Nach der Vormerkung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung des/der Termins/e.
  • Für eventuelle Absagen kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer 331 804 9703 oder direkt Ihren Berater. Sagen Sie bitte Termine nicht im letzten Moment ab, damit eine andere Person den Termin wahrnehmen kann.

 

WICHTIGE NEUIGKEITEN ZUM HEURIGEN MODELL 730/2024

  • Mit dem Modell 730/2024 wurde die Möglichkeit eingeführt, folgende zusätzliche Einkommen zu erklären:
  1. ausländische Finanzanlagen (z.B. Lebensversicherungen)
  2. ausländische Investitionen (z. B. Immobilien)
  3. Investitionen in Krypto-Vermögenswerte (Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Krypto-Vermögenswerten in Höhe von mindestens 2.000,00 € müssen immer im Feld "RT" des Modells "UNICO PF" angegeben werden)
  4. ausländische Kapitalerträge, die ohne Intermediäre (Banken) erzielt wurden
  5. Neubewertung von Grundstücken

 

  • Im Zusammenhang mit der Reform der "Tätigkeiten im Bereich Sport" wurden folgende neue Grenzen für eine Einkommensbefreiung festgelegt:
  1. 30.658,28 € für Amateurtätigkeiten, die im Zeitraum 1/01 - 30/06/2023 ausgeübt wurden
  2. 2. 15.000,00 € (Jahresgrenze) für Amateurtätigkeiten im Zeitrau m 1/07 - 31/12/2023
  3. 3. 15.000,00 € (jährliche Obergrenze) für berufliche Tätigkeiten unter 23 Jahren, die im Zeitraum 1/07 - 31/12/2023 ausgeübt wurden

 

  • Die Möglichkeit, 50 % der für den Kauf einer Hauptwohnung gezahlten Mehrwertsteuer direkt vom Bauträger zurückzuerhalten, wenn diese der Energieklasse A oder B entspricht, wird für das Jahr 2023 wieder eingeführt.
  • Die Ausgabengrenze für den "Möbelbonus" wird für 2023 auf 8.000,00 € festgelegt.
  • Der "Urlaubsbonus" entfällt für das Steuerjahr 2023

 

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM MODELL 730/2024

  • Erinnern Sie sich, eine Kopie Ihrer gültigen Identitätskarte mitzubringen.
  • Erinnern Sie sich, die Steuererklärung Modell 730/2023 oder UNICO 2023 (des Vorjahres) mitzubringen.
  • Im Fall eines „begünstigten Mietvertrags“ (3+2 Jahre) ist eine Bestätigung durch einen Berufsverband (z. B. Mietervereinigung) erforderlich.
  • Erinnern Sie sich, die Dokumentation bezüglich der erhaltenen Rückvergütung der Arztspesen 2023 von Seiten der SANIPRO/UNISALUTE mitzubringen.
  • Bei Mietverträgen für Universitätsstudenten, die nicht zu Hause bzw. im Ausland wohnen („fuori sede“) ist der Mietvertrag, lautend auf den Studenten oder die Eltern erforderlich. Weiters erforderlich ist die Studienbestätigung sowie die Zahlungsbestätigung der Miete vom Studenten oder den Eltern an den Vermieter.
  • Alle ab 01/01/2023 abzugsfähigen Ausgaben - die daher in der Steuererklärung 730/2024 anzugeben sind - müssen mit nachvollziehbaren Zahlungsmitteln (Bankomatkarte, Kreditkarten, Banküberweisungen und Schecks) und NICHT IN BAR erfolgt sein.
  • Seit 01.01.2021 ist es möglich, auch Spesen für musikalische Aktivitäten der Kinder abzusetzen. Es können Einschreibegebühren von Musikschulen, Chören, Musikkapellen oder Konservatorien für Kinder zwischen 5 und 18 Jahren geltend gemacht werden (Nur bei Einkommen des Steuerzahlers bis zu 36.000 € - Maximale Spesen 1.000 €)
  • Die Ausgaben für den Kauf von Arzneimitteln, die auf Online-Webseiten getätigt werden, müssen durch eine Rechnung belegt werden, und die Zahlung muss auf nachvollziehbarer Weise erfolgen (unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen). Außerdem muss die Rechnung eine von einem Apotheker ausgestellte Bescheinigung enthalten, aus der hervorgeht, dass es sich um ein "Arzneimittel" handelt.

 

Danke für die Mitarbeit!