Südtiroler Autonomie: Ein Defizitgeschäft für die öffentlichen Bediensteten

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Spätestens nach den jüngsten Entwicklungen der Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (kurz BÜKV) stellt sich heraus, dass der Standort Südtirol für die Öffentlichen Bediensteten alles andere als ein gutes Pflaster ist.

Schon seit Jahren sinkt die Kaufkraft der öffentlichen Bediensteten in Südtirol drastisch. In den letzten 10 Jahren waren es mehr als 13%. Hauptverantwortlich dafür war die vom italienischen Staat verordnete Aussetzung der Gehaltsverhandlungen im Zeitraum 2010- 2015. In diesem Zeitraum haben die öffentlichen Bediensteten Südtirols wesentlich mehr Einbußen hinnehmen müssen, als die des restlichen Staatsgebietes. Grund dafür war die unterschiedliche Inflationsrate. So gab es in diesem Zeitraum in Südtirol eine satte Inflation von 12,1 % im restlichen Staatsgebiet waren es 8,5% Prozent. Die in den darauffolgenden Kollektivvertragsverhandlungen ausgehandelten Gehaltserhöhungen konnten wiederum nicht den Kaufkraftverlust auffangen. Auch bei den jetzigen Verhandlungen muss, aufgrund einer Beanstandung der römischen Regierung, die gesamtstaatliche Inflationsentwicklung von 3 % als Basis für die Gehaltserhöhung hergenommen werden, anstatt den berechneten Südtirol-Index von 4,8% berücksichtigen zu können.

Großes Unverständnis für diese Fehlentwicklung kommt auf, wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung und jene des Landeshaushaltes des Landes Südtirol ansieht, die in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind. Unweigerlich kommt man zum Schluss, dass man die öffentlichen Bediensteten nicht an dem wirtschaftlichen Aufschwung des Landes teilhaben lassen will und die autonomiepolitischen Bestrebungen nur der Wirtschaft zugutekommen.

Angesichts dieser ist es höchst an der Zeit die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass auch den Südtiroler öffentlichen Bediensteten eine den örtlichen Lebenshaltungskosten angemessene Bezahlung garantiert werden kann.

Die derzeit vorliegenden Vorschläge der öffentlichen Verhandlungsdelegation, wie die Erhöhung der Leistungsprämie und Zweisprachigkeitszulage werden skeptisch begutachtet. Erstens weil hierbei das Personal ungleich behandelt wird und es immer Gewinner und Verlierer geben wird. Zweitens ist die Umsetzung dieser Maßnahme schleppend und wird sich erst in den nächsten Jahren auf die Gehälter auswirken. Unsere Mitglieder erwarten sich jedoch eine sofortige und gerechte Anpassung der Gehälter.

Wir fordern nach wie vor ein Maßnahmenpaket, welches in Summe 10 % Lohnerhöhungen ergibt. Diese Erhöhungen müssen auf jeden Fall auch der Pension angerechnet werden können! Ein diesbezüglich neu überarbeiteter Forderungskatalog wurde erst kürzlich wieder der öffentlichen Delegation vorgelegt!

Die Gewerkschaft der Landesbediensteten GS hat auf jedem Fall kein Verständnis dafür, dass die autonomiepolitischen Versäumnisse auf Kosten der öffentlichen Bediensteten ausgebadet werden und kann nicht akzeptieren, dass bereits ausverhandelte Gehaltserhöhungen des Kollektivvertrages wieder in Frage gestellt werden.

Demnächst sind Versammlungen geplant, bei denen die derzeit im Raum stehenden Vorschläge den Mitgliedern vorgestellt werden. Auf Grund der Ergebnisse dieser Aussprachen stehen weitere Aktionen im Raum.

 

                        

EWALD LARDSCHNEIDER                            KLAUS LAFOGLER