Inflation weiterhin im Vordergrund

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Eines der Themen des zweiten Teilvertrags vom 3. Dezember 2020 ist die Anpassung der Gehälter an die Inflation:  Artikel 5 sieht vor, dass "die eventuellen Abweichungen zwischen vorgesehener IPCA und der im Zeitraum tatsächlich erreichten Inflation" am Ende der Vertragslaufzeit 2019.2021 geprüft werden. Der Ausgleich der Abweichungen erfolgt innerhalb der bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 und "bis spätestens 30. Juni 2023".

Laut letztem BüKV betrug die Inflationsanpassung der Gehälter für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 3%. Als eure Gewerkschaftsorganisation sind wir der Meinung, dass die tatsächlich registrierte Inflation nur die in unserer Provinz gemessene sein kann. Auf andere Indizes zu verweisen, wäre völlig irreführend und würde die hohe Inflationsneigung unserer Provinz nicht berücksichtigen. Die in der Stadt Bozen für den Zeitraum 2019-2021 verzeichnete Inflation beträgt 5,5% (Quelle: ASTAT).
Wir als öffentliche Mitarbeiter haben somit 2,5% unserer Kaufkraft verloren. Um diesen Verlust wett zu machen, wären rund 75 Millionen Euro nötig. Die Verwaltung hat in Haushalt und Nachtragshaushalt 2022 knapp die Hälfte vorgesehen.