Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften haben wir eine Ermahnung und Aufforderung geschickt, um Artikel 87 des Gesetzesdekrets Nr. 18 vom 17. März 2020 (außerordentliche Maßnahmen bezüglich der agilen Arbeit und der Freistellung vom Dienst) unverzüglich umzusetzen. HIER KLICKEN, um das Dokument zu lesen