Mitteilung vom 26.10.2020 - Sonderurlaub für Eltern von Kindern in verpflichtender Quarantäne aufgrund schulischer Kontakte

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Artikel 5 des Gesetzesdekretes vom 8. September 2020, Nr. 111, und Artikel 21-bis des Gesetzesdekretes vom 14. August 2020, Nr. 104, umgewandelt mit Gesetz vom 13. Oktober 2020, Nr. 126 sehen in Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand aufgrund von Covid-19 einen neuen Sonderurlaub für Eltern bei verpflichtender Quarantäne der Kinder aufgrund schulischer Kontakte vor. Aufgrund neuer Entwicklungen zur gegenständlichen Abwesenheit der Eltern wegen Quarantäne der Kinder werden durch die vorliegende Mitteilung ajournierte Anwendungsrichtlinien mitgeteilt, welche die
Mitteilung vom 01.10.2020 ersetzen...

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