Haftpflichtversicherung gegen Dritte für Angestellte der Autonomen Provinz Bozen
Der Versicherungsschutz deckt im Rahmen der angegebenen Bedingungen den Regress der Autonomen Provinz Bozen gegenüber den versicherten Personen für Schäden, welche diese grob fahrlässig in Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit als Angestellte der Autonomen Provinz Bozen Dritten zugefügt haben.
| 2011 |
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| Haftpflichtversicherung gegen Dritte |

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| Einschreibeformular 2011 |

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Rechtsschutzversicherung für die Angestellten der Autonomen Provinz Bozen
Um die Rechtsschutzpolizze abzuschließen
muss man das Einschreibeformular in allen
Teilen ausfüllen und an die Gewerkschaft per
FAX 0471 271056 zuschicken. Wir werden
es an die ARAG weiterleiten. Gleichzeitig ist
auch die Überweisung des Betrages mittels Bank direkt an die ARAG Brixen zu machen
(Die Bankkoordinaten sind beigelegt).
Garantiebeschreibung 1 und 2
Bedingungen 1 (deutsche Version in Verarbeitung)
Bedingungen 2 (deutsche Version in Verarbeitung)
Mod. 7 A (zur Kenntnis)
Mod. 7 B (zur Kenntnis)
Einschreibeformular und Bezahlungsschein
Rundschreiben ISVAP 303/97 (zur Kenntnis)
Zusatzversicherung
Schon im Jahr 1990 hat die Gewerkschaft der Landesbediensteten eine Konvention abgeschlossen welche
mit 01. Januar 2012 erneuert wurde. Der monatliche Beitrag ist seit einigen Jahren gleich geblieben, während
die Rückerstattung an die Eingeschriebenen, bedingt durch die Steigerung der Kosten, laufend höher wurde.
Nach langem Verhandeln haben wir es durchgesetzt, diese Konvention auch auf Pensionisten, ohne
Altersgrenze, auszudehnen. Notwendigerweise musste der Versicherer die monatlichen Beiträge neu
berechnen.
Durch diese Versicherung bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit einen Zusatz-Krankenschutz mit
weit reichenden Leistungen. Ein Unfall ist einer Krankheit gleichgesetzt.
Zusatzversicherung
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letztes update (21.01.12) |