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Der schreibenden Gewerkschaft wurde mitgeteilt, dass in den Schulen die Verwaltung der Urlaubstage der Bediensteten nicht korrekt behandelt wird. Wir haben in Erfahrung gebracht dass der Dienststundenplan des nicht unterrichtenden Personals nicht korrekt auf allen Arbeitstagen der Woche aufteilt wird. Das hat zur Folge, dass ein Schulwart z.B. 9 Arbeitsstunden am Montag macht, 3 am Dienstag und 4 am Mittwoch macht, um ein Wochenquantum von 38 Stunden zu erreichen. All dies spiegelt sich an den ordentlichen Urlaubstagen, welche den Bediensteten der Schulen zusteht wieder und bringt eine größere Komplexität bei der Berechnung der effektiv genossenen Urlaubstage wieder. Die Stempeluhren sind in den Schulen schon lange installiert aber in der Tatsache funktionieren sie nicht. All dies darf aber den Bediensteten nicht benachteiligen. Der Art. 27 des Bereichsvertrages sagt: „Falls es die organisatorischen Erfordernisse und technischen Voraussetzungen erlauben, kann der ordentliche Urlaub flexibel in einer kleineren Einheit als einen Halbtag bzw. einer Stunde beansprucht werden. Abgesehen davon, dass in den Schulen die gesamte Dienstzeit auf organisatorischen Bedürfnissen aufgebaut ist, scheint es angebracht zu sein den Bediensteten eine Form Flexibilität der „Urlaube“ zu gewähren. Die Urlaubstage sind für alle Landesbediensteten gleich 30 Tage jährlich mit einer Fünftagewoche je 7, 36 Stunden, oder 36 Tage jährlich mit einer Sechstagewoche das heißt insgesamt 228 Urlaubsstunden im Jahr.
Insbesondere für die Schulen, die für das nicht unterrichtenden Personal einen vielfacherer Dienstplan haben scheint es gerecht zu sein die „Urlaube“ (ordentl. Urlaub, Zeitausgleich, Sonderurlaube usw.) in Stunden zu berechnen.
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