|
(19.01.06)
Das Finanzierungsgesetz 2006 ist nun endgültig genehmigt:

Die Ausgaben für Bautätigkeiten im Jahr 2006 mit einem Höchstbetrag von 48.000,00 € können zu 41% (das sind 19.680,00 €) bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Die Abschreibung erfolgt zu 10 Jahressätzen.
Für diese Maßnahmen wird nun ein Mehrwertsteuersatz von 20% angewandt.
Vorgangsweise:
- · Mitteilung an „Centro operativo di Pescara“
- · Mitteilung an die SE (Sicherheitsbest.)
- · Zahlung durch Banküberweisung
- · Aufbewahrung der Rechnungen
|