Gewerkschaft der Landesbediensteten


Steuererleichterung bei Umbau und Sanierung im Jahr 2006

(19.01.06)

Das Finanzierungsgesetz 2006 ist nun endgültig genehmigt:

Die Ausgaben für Bautätigkeiten im Jahr 2006 mit einem Höchstbetrag von  48.000,00 € können zu 41% (das sind 19.680,00 €) bei der Steuererklärung abgesetzt werden.


Die Abschreibung erfolgt zu 10 Jahressätzen.

Für diese Maßnahmen wird nun ein Mehrwertsteuersatz von 20% angewandt.

Vorgangsweise:

  • ·       Mitteilung an „Centro operativo di Pescara“
  • ·       Mitteilung an die SE (Sicherheitsbest.)
  • ·       Zahlung durch Banküberweisung
  • ·       Aufbewahrung der Rechnungen

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