Gewerkschaft der Landesbediensteten


Solidaritätsfonds der Landesangestellten

(20.01.11)


Sofortige Hilfe für Hinterbliebene

Am 19. März 1975 wurde der Solidaritätsfonds der Landesangestellten errichtet. Seitdem konnten Dank des freiwilligen Einsatzes der Treuhänder in 142 Fällen rasch und unbürokratisch finanzielle Hilfe bei Todesfällen von Landesbediensteten geleistet werden.
Bei Einschreibung in den Solidaritätsfonds wird ein einmaliger Mitgliedsbeitrag von 2,60 € vom Gehalt abgezogen.

Im Falle des Todes eines Mitgliedes wird den Mitgliedern des Solidaritätsfonds der Betrag von 2,60 € am darauffolgenden Monat vom Gehalt abgezogen.

Derzeit zählt der Solidaritätsfonds 2.280 eingeschriebene Landesbedienstete.

Der Fonds wird von 3 Treuhändern (1 pro Sprachgruppe) eidesstattlich und unentgeltlich verwaltet, welche auch persönlich die Auszahlungen mittels Zirkularscheck ausgestellt auf den/die Begünstigten im Beisein von 2 Zeugen vornehmen. Weiters besteht ein Schiedsgericht, welches bei
eventuellen Streitfällen entscheidet.

Es ist äußerst wichtig, im Unglücksfall den Hinterbliebenen eine sofortige Hilfe zukommen zu lassen.

Hinweis für bereits dem Fonds beigetretene Landesbedienstete:

Die bereits eingeschriebenen Landesbediensteten sind angehalten, zu überprüfen, wen sie als Begünstigten für die Übergabe des Solidaritätsbeitrages angegeben haben und ob eventuell ein Wechsel des Begünstigen notwendig sei. Änderungen sind mittels neu ausgefüllter Beitrittserklärung mit dem Hinweis "Änderung" in Orginal einzureichen.

 

 

pdf Formular Solidaritätsfond

 

GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten; Virgilstraße 9; I - 39100 BOZEN
Tel. 0471 279016 - E-mail : info@gs.bz.it