Sofortige Hilfe für Hinterbliebene
Am 19. März 1975 wurde der Solidaritätsfonds der Landesangestellten errichtet. Seitdem konnten
Dank des freiwilligen Einsatzes der Treuhänder in 142 Fällen rasch und unbürokratisch finanzielle
Hilfe bei Todesfällen von Landesbediensteten geleistet werden.
Bei Einschreibung in den Solidaritätsfonds wird ein einmaliger Mitgliedsbeitrag von 2,60 € vom
Gehalt abgezogen.
Im Falle des Todes eines Mitgliedes wird den Mitgliedern des Solidaritätsfonds der Betrag von 2,60 € am darauffolgenden Monat vom Gehalt abgezogen.
Derzeit zählt der Solidaritätsfonds 2.280 eingeschriebene Landesbedienstete.
Der Fonds wird von 3 Treuhändern (1 pro Sprachgruppe) eidesstattlich und unentgeltlich verwaltet,
welche auch persönlich die Auszahlungen mittels Zirkularscheck ausgestellt auf den/die
Begünstigten im Beisein von 2 Zeugen vornehmen. Weiters besteht ein Schiedsgericht, welches bei
eventuellen Streitfällen entscheidet.
Es ist äußerst wichtig, im Unglücksfall den Hinterbliebenen eine sofortige Hilfe zukommen zu
lassen.
Hinweis für bereits dem Fonds beigetretene Landesbedienstete:
Die bereits eingeschriebenen Landesbediensteten sind angehalten, zu überprüfen, wen sie als
Begünstigten für die Übergabe des Solidaritätsbeitrages angegeben haben und ob eventuell ein
Wechsel des Begünstigen notwendig sei. Änderungen sind mittels neu ausgefüllter
Beitrittserklärung mit dem Hinweis "Änderung" in Orginal einzureichen.
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