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Das Finanzgesetz hat das Gesetz 431/98 abgeändert und hat für verschiedene Mietverträge weitere Steuerabzüge vorgesehen.
Diese Bestimmung tritt rückwirkend in Kraft und betrifft den Steuerzeitraum zum 31. Dezember 2007. Das heißt, dass man bereits mit der Steuererklärung 730/08, bezüglich Einkommen 2007, in den Genuss der Steuerabzüge kommt.
Nachfolgend die fünf vom Gesetz vorgesehenen Mietverträge:
| Mietzins - Finanzgesetz 2008 |
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Neuerung
Die Agentur der Einnahmen hat mit Beschluss 200/E vom 16. Mai 2008 die Moeglichkeit des Steuerabzuges fuer Mietvertraege geklaert und erweitert, wenn die Wohnung vom Steuerzahler als Hauptwohnung genutzt wird.
| Mietzins - Neuerung 2008 |
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