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ab 1.7.2005 kommt ein neues Familiengeld an Familien zur Auszahlung. Hier die Voraussetzungen:
- ein oder mehrere Kinder im Alter bis zum 3. Lebensjahr
- mindestens 2 minderjährige, steuerlich zu Lasten lebende Kinder
- ein Kind mit Behinderung
Um das neue Familiengeld zu bekommen, muss ein Gesuch gestellt werden.
| Ansuchen um Auszahlung |
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