Gewerkschaft der Landesbediensteten


DAS NEUE FAMILIENGELD des Landes und der Region

(05.08.05)

ab 1.7.2005 kommt ein neues Familiengeld an Familien zur Auszahlung. Hier die Voraussetzungen:

  •  ein oder mehrere Kinder im Alter bis zum 3. Lebensjahr
  • mindestens 2 minderjährige, steuerlich zu Lasten lebende Kinder
  • ein Kind mit Behinderung

Um das neue Familiengeld zu bekommen, muss ein Gesuch gestellt werden.

Ansuchen um Auszahlung

GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten; Virgilstraße 9; I - 39100 BOZEN
Tel. 0471 279016 - E-mail : info@gs.bz.it