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Im Sinne des Art. 2, c. 12, des G.D. 69/88, umgewandelt in das Ges. 153/88, werden die Einkommenstufen alljährlich mit Wirksamkeit ab 1. Juli jeden Jahres in der Höhe der vom ISTAT errechneten Teuerungsrate aufgewertet.
Die vom ISTAT erhobenen Erhöhung des Preisindexes beträgt 1,7 %.
Aufgrund dessen wurden die Einkommensstufen des Vorjahres um den erwähnten Index erhöht!
| Hier die neuen Tabellen |
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