Gewerkschaft der Landesbediensteten


Familiengeld 2006 - 2007

(10.07.06)


Ab 1. Juli 2006 sind die Einkommensstufen für die Berechnung des Familiengeldes für Familien mit und ohne Kinder aufgewertet worden.


Im Sinne des Art. 2, c. 12, des G.D. 69/88, umgewandelt in das Ges. 153/88, werden die Einkommenstufen alljährlich mit Wirksamkeit ab 1. Juli jeden Jahres in der Höhe der vom ISTAT errechneten Teuerungsrate aufgewertet.

Die vom ISTAT erhobenen Erhöhung des Preisindexes beträgt 1,7 %.

Aufgrund dessen wurden die Einkommensstufen des Vorjahres um den erwähnten Index erhöht!

Hier die neuen Tabellen
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