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(27.10.05)
Die Ausgaben für Bautätigkeiten auf die Erstwohnung im Jahr 2006 mit einem Höchstbetrag von 48.000,00 € können wieder bis zu 36% mit der Steuer-erklärung abgesetzt werden. Die Abschreibung erfolgt zu 10 Jahressätzen.
Dies sieht der Art. 21 des Gesetzesvorlage zur „Finanziaria“ vor.
Für diese Maßnahmen wird nur ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.
Vorgangsweise:
· Mitteilung an „Centro operativo di Pescara“
· Mitteilung an die SE (Sicherheitsbest.)
· Zahlung durch Banküberweisung
· Aufbewahrung der Rechnungen
Die Antragsformulare sind bei den lokalen Steuerämtern oder bei der GS erhältlich!
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