Gewerkschaft der Landesbediensteten


Steuererleichterung bei Umbau und Sanierung im Jahr 2006

(27.10.05)

Die Ausgaben für Bautätigkeiten auf die Erstwohnung im Jahr 2006 mit einem Höchstbetrag von  48.000,00 € können wieder bis zu 36% mit der Steuer-erklärung abgesetzt werden.
Die Abschreibung erfolgt zu 10 Jahressätzen.

Dies sieht der Art. 21 des Gesetzesvorlage zur „Finanziaria“ vor.   

Für diese Maßnahmen wird nur ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.

Vorgangsweise:

·       Mitteilung an „Centro operativo di Pescara“
·       Mitteilung an die SE (Sicherheitsbest.)
·       Zahlung durch Banküberweisung
·       Aufbewahrung der Rechnungen

Die Antragsformulare sind bei den lokalen Steuerämtern oder bei der GS erhältlich!


GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten; Virgilstraße 9; I - 39100 BOZEN
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