Gewerkschaft der Landesbediensteten


Anzahlung auf die Abfertigung

(12.10.11)


 

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir weisen darauf hin, dass der Antrag um Anzahlung auf die
Abfertigung innerhalb 31. Oktober bei der Verwaltung einzureichen ist.

Anzahlung auf die Abfertigung

Bedienstete mit wenigstens acht effektiven Dienstjahren können eine Anzahlung für folgende Zwecke beantragen:

a) Kosten im Gesundheitsbereich;
b) für den Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung, der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers oder für die volljährigen Kinder;
c) Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungstitels geschuldeten Betrages;
d) bei schwerer Verschuldung;
e) für Ausbildungskosten der Kinder;
f) im Falle der Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentlichen Instandhaltung der ständigen Wohnung der Familie des Gesuchstellers;
g) im Falle der Heirat des Gesuchstellers oder der Kinder;
h) um Einkommensbußen des Gesuchstellers wettzumachen,;
i) für den Fall anderer gewichtiger und schwerwiegender Gründe.





GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten; Virgilstraße 9; I - 39100 BOZEN
Tel. 0471 279016 - E-mail : info@gs.bz.it