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Anhebung des Pensionsalters für Frauen im öffentlichen Dienst
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(30.09.09)
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Gesetz vom 3.August 2009 Nr. 102
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- Ab dem 1.1.2010 können Frauen, die im öffentlichen Dienst sind, in Pension gehen, falls Sie bereits das erforderliche Alter von 61. Jahren erreicht haben. Ab 2012 erhöht sich das erforderliche Alter auf 62 Jahre; und so weiter alle zwei Jahren bis zur Höchstgrenze von 65 Jahren.
- Die Arbeitnehmerinnen, die innerhalb des 31.Dezember 2009 das erforderliche Dienstalter und die Beitragsjahre erreicht haben, laut der vor in Kraft Treten des Gesetzes Nr.102 vom 3. August 2009 geltenden Regelung, müssen sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung über die Berechtigung auf Pension ausstellen lassen und können dann beim nächsten „Fenster“ in Pension gehen oder weiterarbeiten.
- Die öffentliche Verwaltung kann jene Arbeitnehmer/innen, (Führungskräfte mit eingeschlossen), die vierzig Dienstjahre erreicht haben auch mit Nachkauf der Studienjahre usw. inbegriffen verpflichten, in Pension zu gehen. Die Verwaltung hat nur die Verpflichtung, eine Vorankündigungsfrist von 6 Monaten zu gewährleisten, und die Pensionsfenster zu beachten. Diese Maßnahme gilt für die Jahre 2009-2011.
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